Aktuelles

Pressemitteilung vom 17.09.2023
Medizinrechtstag fordert Gleichheit beim Ausgleich für Haushaltsführungsschäden

Der 23. Deutsche Medizinrechtstag am 15.09.2023 in Berlin hat sich für mehr Gerechtigkeit beim Ausgleich von Haushaltsführungsschäden ausgesprochen. Der Haushaltsführungsschaden ist der Schaden, der einer Person entsteht, weil sie ihren Haushalt oder den der ganzen Familie nur noch teilweise oder gar nicht mehr führen kann. Der Ausgleich des Haushaltsführungsschadens ist gesetzlich nicht geregelt und überwiegend Richterrecht. „Das führt zu erheblichen Ungleichheiten in den unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen der Gerichte. Die ungerechte Folge ist, dass ein Geschädigter für denselben Sachverhalt bei einem Gericht wesentlich weniger Geld als Ersatz für den Haushaltsführungsschaden erhält, als er von einem anderen Gericht bekäme, ohne dass es dafür eine nachvollziehbare Begründung gibt!“, so Jan Phillip Bergmann, Vorstand des Medizinrechtsanwälte e.V.

So beträgt der von den Obergerichten zuerkannte Stundensatz für eine fiktive Haushaltshilfe in einigen Bundesländern 8 EUR, andernorts kommen bis zu 17 EUR in Frage. Ein Ausgleich für einen Haushaltsführungsschaden wird nichtehelichen Lebensgemeinschaften nicht zuerkannt. Mehrheitlich wurde auf dem Medizinrechtstag beschlossen, vom Gesetzgeber zu fordern, auch für nichteheliche Formen des Zusammenlebens in einem Haushalt den Ersatz von Haushaltsführungsschäden zuzuerkennen.

„Problematisch ist aber bereits, dass der Haushaltsführungsschaden nicht im Gesetz geregelt ist. Vielen Betroffenen, auch vielen Anwälten, ist der Haushaltsführungsschaden in großen Teilen unbekannt. Eine Kodifizierung kann das ändern.“, so Dr. Thomas Motz, Vorstandsvorsitzender des Medizinrechtsanwälte e.V.

Der Medizinrechtsanwälte e.V. ist ein Zusammenschluss von Anwältinnen und Anwälten, die bundesweit im Medizinrecht tätig sind. Er engagiert sich für Patientenrechte und richtet jedes Jahr den Deutschen Medizinrechtstag in Berlin aus.

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Medizinrechtsanwälte e.V.
Travemünder Allee 6a
23568 Lübeck

Kontakt zur Verwaltung des Medizinrechtsanwälte e.V.:
Telefon: 0451 389 67 -0 | Fax: -29

Pressekontakt (24 h):
Mobil: 0172 7576687 (Pressereferent Rechtsanwalt Tobias Kiwitt)

Vorstand: Rechtsanwälte Dr. Thomas Motz, Jörg F. Heynemann, Adelheid Kieper, Jan Philipp Bergmann und Tobias Kiwitt


Pressemeldung vom 30.08.2023
Unabhängige Patientenberatung Deutschland vor dem „Aus“ – Bankrotterklärung für die Patientenrechte

 

Die Planungen des Bundesgesundheitsministeriums, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in eine von dem GKV-Spitzenverband finanzierte Stiftung zu überführen und der GKV sogar freie Hand bei der Satzungsausgestaltung für eine solche Stiftung zu überlassen, stellt eine Bankrotterklärung für die Patientenrechte in Deutschland dar. Dabei hat der Patientenbeauftragte der Bundesregierung erst vor ein paar Monaten das Jahr 2023 zum „Jahr der Patientenrechte“ ausgerufen.  

Der Medizinrechtsanwälte e.V. betrachten den neuen § 65b SGB V und den derzeitigen Versuch des GKV-Spitzenverbands, die uneingeschränkte Satzungsfreiheit über die zugründende Stiftung zu erlangen, von der Bundesregierung als höchst fahrlässig an. Der nun vorliegende Entwurf der Satzung sieht erhebliche Entscheidungsbefugnisse des GKV-Spitzenverbandes vor, so dass die anderen Stiftungsratsmitgllieder nur bei vollständiger Einigkeit gegen die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes stimmen können. Damit wäre die Unabhängigkeit der künftigen UPD-Stiftung geradezu nicht gegeben.

Nachdem der politisch gewollte nahtlose Übergang in eine Stiftung nunmehr vollständig ungesichert ist, befindet sich die derzeit als gemeinnützige GmbH organisierte UPD in Auflösung: Anfang Dezember wird die telefonische Beratung eingestellt, schon im September soll allen ca. 120 Angestellten der UPD zum Jahresende gekündigt werden. Damit wird das gesamte Know-how der UPD und die Kompetenz der hochqualifizierten Mitarbeiter verloren gehen.

„Nicht nur die Unabhängigkeit der Patientenberatung durch die UPD, sondern sogar ihre Tätigkeit überhaupt steht vor dem Aus“, so Dr. Thomas Motz, Vorstandsvorsitzender des Medizinrechtsanwälte e.V. „Kann die kompetente und kostenfreie Beratung von Patienten und Versicherten durch die UPD nicht aufrechterhalten werden, fällt für Patienten, die ein gut zugängliches Beratungsangebot im Gesundheits- und Medizinrecht suchen, ein ganz wichtiger Baustein weg. Dabei gäbe es auch Möglichkeiten, die Unabhängige Patientenberatung in Deutschland auf wirklich unabhängige Beine zu stellen, in dem etwa Verbraucherzentralen oder Wohlfahrtsverbände und andere gemeinnützig arbeitende Organisationen eine solche Stiftung tragen würden bzw. die Arbeit der Patientenberatung ganz den Verbraucherzentralen übertragen würden. 

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Pressemitteilung vom 14.08.2023 – Presseinladung zum 23. Deutschen Medizinrechtstag

Forderung: Verzicht der richterlichen Schätzungen beim Haushaltsführungsschaden

Medizinrechtsanwälte e.V. stellen Forderungspapier zum Personenschadensrecht auf dem 23. Deutschen Medizinrechtstag vor.
Der Medizinrechtsanwälte e.V. wird auf dem diesjährigen 23. Deutschen Medizinrechtstag am 15.09.2023 in Berlin sein Positionspapier zum Haushaltsführungsschaden vorstellen. Die Rechtsanwälte fordern darin etwa ein Ende der Willkür bei der Bemessung von Haushaltsführungsschäden.

Der Verein renommierter Medizinrechtler auf Patientenseite fordern vom Gesetzgeber die Novellierung der Zivilprozessordnung. Es soll eine verpflichtende Einschaltung eines Sachverständigen zur Ermittlung des Haushaltsführungsschadens eingeführt werden. Derzeit werden Haushaltsführungsschäden bei Personenschäden rein willkürlich durch Gerichte beurteilt. Das führt zu erheblichen Ungerechtigkeiten: Bei denselben Schäden werden regional völlig unterschiedliche Schadenersatzzahlungen zugesprochen, die zum Teil um über das Doppelte schwanken. So urteilen manche Gerichte einen Stundensatz von 8 EUR (und damit sogar unter dem Mindestlohn), während andere Gerichte 20 EUR annehmen.
„Die Patienten müssen einen gesetzlichen Anspruch auf die Einholung eines solchen Gutachtens erhalten, um der bestehenden Willkür der richterlichen Schätzungsherrlichkeit zu entkommen.“, so Rechtsanwalt Hauke Oppermann, Kiel, Beiratsmitglied der Medizinrechtsanwälte e.V. Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Jan Phillip Bergmann wird das Positionspapier auf dem Medizinrechtstag einführen.

Der Verein stellt auch noch weitere Forderungen, die der Stärkung der Patientenrechte dienen. Der Gesetzgeber hatte in seinem Koalitionspapier die Stärkung der Patientenrechte vorgesehen, 2023 gilt – 10 Jahre nach der Einführung des Patientenrechtegesetzes – als „Jahr der Patientenrechte“.
Pressevertreter können sich jetzt zum 23. Deutschen Medizinrechtstag am Freitag, den 15.09.2023 von 9 Uhr bis 18 Uhr im Novotel Hotel Am Tiergarten akkreditieren. Akkreditierungen bitte an: presse@medizinrechtsanwaelte.de
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„Mehr Patientenrechte wagen“

Positionspapier des Medizinrechtsanwälte e.V.

Jetzt im Volltext als PDF Downloaden

Pressemitteilung vom 27.02.2023:

Gemeinsame Pressemitteilung von AOK-Bundesverband, Sozialverband Deutschland (SoVD), Medizinrechtsanwälte e. V. und BAG SELBSTHILFE zu 10 Jahre Patientenrechtegesetz

 

Kurzmitteilung vom 23.02.2023

Der Medizinrechtsanwälte e V. hat am 26.01.2023 ein Positionspapier zur Stärkung der Patientenrechte vorgelegt. Zentrale Forderung ist für den Arzthaftungsprozess für den Beweis des Patienten,  dass der Behandlungsfehler für den Schaden kausal geworden ist, die Zurückführung oder Reduzierung des Beweismaßes auf die überwiegende Wahrscheinlichkeit. Hier besteht weitgehend Einigkeit mit  dem Sozialverband (SoVD) und dem Bundesverband der AOK.

 

Pressemitteilung vom 27.01.2023:

Medizinrechtsanwälte e.V. legt Positionspapier zur Stärkung der Patientenrechte vor

Vor zehn Jahren trat das Patientenrechtegesetz in Kraft. Dass Verbesserungsbedarf an den Patientenrechten besteht, hat auch die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ vom 07.12.2021 festgestellt.

 

Unter dem Titel „Mehr Patientenrechte wagen“ hat der Medizinrechtsanwälte e.V. nun ein fundiertes Positionspapier vorgelegt, in dem Forderungen und Gesetzgebungsvorschläge an den Gesetzgeber zur Stärkung der Patientenrechte formuliert werden. Das Positionspapier wurde dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze, übergeben mit der Bitte, die Positionen des Vereins in der Bundesregierung umzusetzen.

Anhand konkreter Vorschläge von Gesetzeswortlauten ist dieses Positionspapier eine Handreichung an die Politik, sich gezielt für die Patientenrechte einzusetzen, so der Vorsitzende der Medizinrechtsanwälte e.V., Rechtsanwalt Dr. Thomas Motz.

 

Der Medizinrechtsanwälte e.V. ist eine Vereinigung bundesweit tätiger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die über langjährigen Erfahrungen in der täglichen Praxis der Belange von Patientinnen und Patienten verfügen.

 

Das Positionspapier „Mehr Patientenrechte wagen“ steht hier zum Download zur Verfügung: Medizinrechts-Beratungsnetz (medizinrechtsanwaelte.de)

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Der Medizinrechtsanwälte e.V. ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwälten, deren Tätigkeitsschwerpunkt das Arzthaftungsrecht und die Vertretung von Geschädigten in allen Angelegenheiten mit medizinischen Bezug (z.B. Personenschäden und Sozialversicherungsrecht) auf Patientenseite darstellt. Der Verein hält ein bundesweites Beratungsnetzwerk für Geschädigte zur Verfügung, bei dem eine kostenfreie Erstberatung ermöglicht wird. Der Verein ist Veranstalter des Deutschen Medizinrechtstag und nimmt Einfluss in die politische Willensbildung im Sinne der Patientenrechte.

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Pressemitteilung vom 20.09.2022:

Pressemitteilung des Medizinrechtsanwälte e.V.

Presseakkreditierung zum 22. Deutschen Medizinrechtstag läuft:

Medizinrechtsanwälte diskutieren eine Stärkung der Patientenrechte – Patientenbeauftragter Stefan Schwartze wird erwartet

In zwei Wochen ist es soweit: Am 30.09.2022 beraten Wissenschaftler, Richter und medizinrechtlich tätige Rechtsanwälte in Berlin über die Stärkung der Patientenrechte. Die Medizinrechtsanwälte e.V. als Veranstalter des jährlichen Kongresses werden ein Positionspapier vorlegen, in dem zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Patientenrechte vorgeschlagen werden. Das Motto der Veranstaltung, des 22. Deutschen Medizinrechtstages lautet „Mehr Patientenrechte wagen“.

„Wir befinden uns derzeit in einem offenen Diskussionsprozess über den geeigneten Weg, die Patientenrechte zu stärken. Unsere Diskussionsgrundlage hierzu wird am 30.09.2022 im Novotel in Berlin vorgestellt, und dann von einer Expertenrunde und den versammelten Teilnehmern der Veranstaltung diskutiert und bewertet. Dazu hat sich auch der Patientenbeauftragte der Deutschen Bundesregierung. Stefan Schwartze, angesagt.

Das Resultat aus diesem Diskussionsprozess wird dann der Politik als Positionspapier und Ergebnis des 22. Deutschen Medizinrechtstags übergeben.“, so Dr. Thomas Motz, Vorstandsvorsitzender des Medizinrechtsanwälte e.V.

Diskutiert werden unter anderem Beweiserleichterungen der Patienten für den Nachweis des Ursachenzusammenhangs zwischen einem festgestellten Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden, ein Härtefallfonds und die Verbesserung der Schmerzensgeldermittlung und -höhe.

Pressevertreter nehmen kostenfrei an der Veranstaltung teil. Zur Akkreditierung wird um Mail an presse@medizinrechtsanwaelte.de gebeten.

 

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Pressemeldung vom 31.08.2022:

Pressemitteilung der Medizinrechtsanwälte e.V.

Mehr Patientenrechte wagen

Der 22. Deutsche Medizinrechtstag am 30.09.2022 in Berlin wird ganz im Zeichen der Verbesserung der Patientenrechte stehen. Unter dem Titel „Mehr Patientenrechte wagen“ legt der Medizinrechtsanwälte e.V. seine Forderungen etwa für eine Verbesserung der Schmerzensgeldbemessung vor.

Im Zuge der von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellten Stärkung der Patientenrechte fordert der Verein, dass der Gesetzgeber durch eine Neuregelung eine rationale und nachvollziehbarere Ermittlung der Schmerzensgelder festschreibt. Auch eine deutliche Anhebung der Schmerzensgeldbeträge wird erwartet.

„Die Schmerzensgeldbemessung anhand von Schmerzensgeldtabellen führt in Zeiten der Inflation zu einer deutlichen Abwertung der Schmerzensgeldbeträge und wird in vielen Fällen dem Leiden der Geschädigten nicht gerecht,“ so Dr. Thomas Motz, Vorstandsvorsitzender des Medizinrechtsanwälte e.V.

„Das Instrument der taggenauen Schmerzensgeldbemessung führt zu einer rationaleren Schmerzensgeldermittlung und zu einer deutlichen Anhebung der Beträge. Wenn die Gerichte diese Ermittlungsmethode nicht anwenden, ist es Aufgabe des Gesetzgebers, durch eine geeignete Gesetzesformulierung die Patientenrechte auch in Bezug auf die Höhe der aus zu urteilenden Schmerzensgeldbeträge zu stärken.“

Das Positionspapier „Mehr Patientenrechte wagen“ wird am 30.09.2022 auf dem 22. Deutschen Medizinrechtstag vom Medizinrechtsanwälte e.V. zur Diskussion gestellt.

Zum Programm geht es hier. https://medizinrechtsanwaelte.de/app/uploads/2017/01/Einladung-zum-22.-Deutschen-Medizinrechtstag.pdf

Medienvertreter sind herzlich eingeladen. Presseakkreditierungen bitte an: info@medizinrechts-beratungsnetz.de

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Pressemeldung vom 01.06.2022:

Medizinrechtsanwälte fordern zügige Umsetzung des Koalitionvertrags zur Stärkung der Patientenrechte

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu bekannt, die Einführung eines Härtefallfonds für Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern zu prüfen. Mit einem Prüfauftrag alleine ist es jedoch nicht getan.  Die Medizinrechtsanwälte fordern eine zügige Einführung eines Härtefallfonds sowie zügige gesetzliche Maßnahmen für Beweislasterleichterungen.

Konkrete Maßnahmen wird der Verein am 30.09.2022 in Berlin auf dem Deutschen Medizinrechtstag vorstellen und dort auch zu einem Pressetermin einladen.

Anmeldungen zum Deutschen Medizinrechtstag sowie Presseakkreditierungen sind bereits jetzt möglich.

Das Programm des 22. Deutschen Medizinrechtstags steht hier zum Download zur Verfügung:

https://medizinrechtsanwaelte.de/app/uploads/2017/01/Einladung-zum-22.-Deutschen-Medizinrechtstag.pdf

„Die Regierungskoalition hat in ihrem Regierungsprogramm eine Stärkung der Patientenrechte in Aussicht gestellt. Es ist jetzt die Zeit, die Umsetzung dieser Ankündigung einzufordern.“, so Dr. Thomas Motz, Vorstandsvorsitzender des Medizinrechtsanwälte e.V.

Im Zentrum der Forderungen stehen deutliche Beweiserleichterungen für die Patienten im Arzthaftungsprozess. Ergänzend werden konkrete Vorschläge für einen Härtefallfonds gemacht.

„Insbesondere eine Absenkung des Beweismaßes wird dazu führen, dass sich die Erfolgsaussichten für Patienten im Behandlungsfehlerprozess entscheidend verbessern.“, so Dr. Thomas Motz.

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Pressemitteilungen

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https://www.stern.de/panorama/wissen/fragen-und-antworten-wie-kliniken-covid-19-managen–30971402.html

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/coronakrise-triage-waere-eine-bankrotterklaerung-wie-kliniken-die-steigende-zahl-an-corona-patienten-managen/27844376.html?ticket=ST-1844123-PhAWu4KSD03hqnGh9EXu-cas01.example.org

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.fragen-und-antworten-wie-kliniken-covid-19-managen.e72f02c7-fe0c-4796-b785-9a9c1744822e.html

https://www.rheinpfalz.de/politik_artikel,-priorisierung-von-patienten-wie-kliniken-covid-19-managen-_arid,5284803.html

https://www.morgenpost.de/web-wissen/article233965015/Wie-Kliniken-Covid-19-managen.html

Der Verein Medizinrechtsanwälte e.V. macht auf die Opfer dieser Pandemie aufmerksam. Dazu Vorstandsvorsitzender Dr. Thomas Motz:

Bund und Länder müssen sofort auch mit unpopulären Maßnahmen handeln: Die derzeitige halbherzige Corona-Politik geht zu Lasten Tausender notwendiger Krankenhausbehandlungen – 100.000 Covid-19-Tote sind nicht die einzigen Toten dieser Pandemie

Bund und Länder sollten sich bewusst sein, dass sie aufgrund ihrer momentanen halbherzigen Corona-Politik, die zur vierten Welle geführt hat, in der Verantwortung stehen. Es drohen Schadenersatzverfahren Tausender Patienten, die auf notwendige Operationen aufgrund der derzeitigen Überlastung von Krankenhäusern warten müssen.

Deutschland steckt mitten in der vierten Welle. Aus früheren Lockdowns wissen wir: Je früher interveniert wird, desto weniger hart müssen die Maßnahmen sein. Und je konsequenter man interveniert, desto kürzer müssen die Maßnahmen sein.

Die Lage in den Krankenhäusern spitzt sich immer weiter zu. Der drohende Krankenhauskollaps ist eine tickende Zeitbombe. Schon seit Wochen werden notwendige Behandlungen in Krankenhäusern verschoben. Das hat für tausende Patienten starke Auswirkungen. Chemotherapien bei Krebskranken werden in niedrigerer Stärke vorgenommen, um eine Intensivpflichtigkeit zu verhindern. Tumoroperationen werden verschoben, auch auf die Gefahr hin, dass es zu Metastasierungen kommt. Der Leidtragende der Pandemie sind nicht nur Covid-19-Infizierte, sondern Tausende weitere Patienten. Von diesen wird in der Politik aber kaum gesprochen.

Wenn der Staat jetzt nicht handelt und für eine dringende Entlastung in den Krankenhäusern sorgt, macht er sich schuldig an schweren Krankheitsverläufen unzähliger Krebspatienten und Operationspflichtigen. Diese Patienten sind die vergessenen Opfer dieser Pandemie. Auch ihnen kostet diese Pandemie nicht selten das Leben. Es geht jetzt nicht darum, unpopuläre aber notwendige Maßnahmen weiter hinauszuzögern. Bund und Länder müssen sofort handeln.

Fatalerweise hat man mit dem Verzicht auf die Feststellung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ nicht nur gegenüber der Bevölkerung das falsche Signal gesetzt, sondern sich die Möglichkeit genommen, über das Infektionsschutzgesetz Ausgangssperren zu verhängen oder die vorsorgliche Schliessung von Gastronomiebetrieben oder die Einschränkung der Versammlungsfreiheit vorzunehmen. Um so wichtiger ist es, dass die Länder ihrer Verantwortung gerecht werden und alle Formen von Massenveranstaltungen untersagen oder weitgehend beschränken. Es kann nicht sein, dass nach der Absage von Weihnachtsmärkten im Süden Deutschlands Busreisen zu norddeutschen Weihnachtsmärkten organisiert werden. Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich werden Geimpften schwer zu vermitteln und durchzusetzen und überdies unverhältnismäßig sein, so Vorstandsvorsitzender der Medizinrechtsanwälte e.V., Dr. Thomas Motz.

 

Pressemitteilung vom 29.11.2021

Beratungsangebot des Medizinrechtsanwälte e.V. für Patienten gewerblicher Aligner-Anbieter

Veröffentlichung BDK aus November 2021

Pressemitteilung vom 12.11.2021

Pressemitteilung 02.09.2021

Recht auf faire und zügige Verfahren auch in Zeiten der Pandemie – Presseerklärung 11.03.2021

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