Deutscher Medizinrechtstag
Der jährliche Deutsche Medizinrechtstag ist das Symposium von Interessenvertretern, Wissenschaftlern und Richtern auf dem Gebiet des patientenbezogenen Medizin- und Sozialrechts. Referenten aus Justiz, Wissenschaft, Praxis, Verbänden und Politik beleuchten im Rahmen der Veranstaltung jeweils einen Themenkreis aus unterschiedlichen Perspektiven. Der Kongress dient der individuellen Fortbildung, dem interdisziplinären Austausch, der gemeinsamen Entwicklung von Erkenntnissen sowie der Kontaktpflege. Nächstes Jahr im September findet der 24. Deutsche Medizinrechtstag statt. Der Termin und der thematische Fokus wird in Kürze bekannt gegeben.
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Advents- und Frühlingswebinar
Mit dem 07.12.2023 beginnen wir eine neue Online-Veranstaltungsreihe, das Advents- und Frühlingswebinar. Jeweils drei Stunden lang wird ein Dozent zu medizinrechtlichen Themen referieren.
Den Auftakt macht am 07.12.2023, 17 Uhr der Kollege RA Jörg Heynemann, Vorstandsmitglied und Fachanwalt für Medizinrecht mit einem Beitrag zum Medizinprodukterecht.
Thema: Verbesserung der Patientenrechte im Bereich der Medizinprodukte
Die EU-Kommission plant eine Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte, auch Medizinprodukte. RA Jörg Heynemann, Fachanwalt für Medizinrecht und ausgewiesener Experte im Bereich der Medizinproduktehaftung, führt in die Grundgedanken des Richtlinienentwurfs ein, in die Erweiterung des Begriffs mit der Folge der Erfassung von softwarebasierten Produkten, der Erfassung der KI sowie erheblichen Beweiserleichterungen zugunsten der Verbraucher. Er stellt die Reform im Einzelnen sowie die Bewertung der Reform aus Sicht des Medizinrechtsanwälte e.V. vor.
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MEDeinander
Am jeweils ersten Mittwoch eines Monats wird in der Reihe „MEDeinander“ eine Online-Fortbildungsveranstaltung betrieben.
Ein Teilnehmer dieser Runde führt in eine medizinrechtliche, oft haftungsrechtliche Thematik ein, anschließend erfolgt eine Diskussion. Die Veranstaltung ist von der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsveranstaltung anerkannt (jeweils eine Stunde). Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Für Mitglieder entstehenden für die Erteilung der Teilnahmebescheinigung keine Kosten. Bei Nichtmitgliedern wird für die Erstellung einer Teilnahmebescheinigung ein Betrag in Höhe von EUR 40,00 erhoben.
Ausnahme: Wer selber einen Vortrag hält, bekommt ein Jahr lang seine MEDeinander Teilnahmebescheinigungen gebührenfrei.
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