Webinare

Veranstaltungsreihe der Frühlings- und Adventswebinare

 

Ankündigung zum Frühjahrs-Webinar „Vorweggenommene Beweisaufnahme nach § 485 ZPO“ am 09.04.2025, 17:00 – 20:00 Uhr

Der Medizinrechtsanwälte e.V. lädt Sie herzlich zu unserem Frühjahrs-Webinar „Vorweggenommene Beweisaufnahme nach § 485 ZPO“ ein – ein hochrelevantes Thema für die strategische Prozessführung in Arzthaftungs- und Personenschadenfällen. Dr. Martin Riemer, Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht, vermittelt Ihnen praxisnahe Einblicke in die taktische Nutzung der Beweisaufnahme vor der Klage.

Was bringt Ihnen das Webinar? Praxisnahe Strategien zur Beschleunigung von Verfahren, rechtliche Argumente zur Verjährungsunterbrechung und prägnante Einblicke in die taktische Nutzung der Bindungswirkung des Beweisergebnisses – inklusive Fallbeispiele, die Sie direkt in Ihrer Mandatsarbeit einsetzen können. Besonders angesichts der prozessualen Herausforderungen in Arzthaftungssachen kann fundiertes Wissen hier entscheidend sein.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich praxisrelevante Kenntnisse anzueignen und Ihre juristische Beratungskompetenz zu stärken.

Kosten: 99,- EUR für Mitglieder, 129,- EUR für Nichtmitglieder.

Gerne können Sie Ihre Anmeldung über das untenstehende Formular oder über das Büro des Medizinrechtsanwälte e.V. vornehmen.

Veranstaltungstelefon: 0451 / 305 036 87

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Ankündigung zum Adventswebinar „Der Tod und das Recht“ am 05.12.2024, 17:00 – 20:00 Uhr

Der Medizinrechtsanwälte e.V. lädt Sie herzlich zu unserem Adventswebinar „Der Tod und das Recht“ ein – ein Thema, das nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftlich hochbrisant ist. Prof. Dr. Birgit Schröder, ausgewiesene Expertin im Medizinrecht, wird Sie auf den neuesten Stand bringen und wertvolle Impulse für Ihre tägliche Praxis geben.

Was bringt Ihnen das Webinar? Antworten auf komplexe Fragen am Lebensende, rechtliche Argumente zur Patientenautonomie und prägnante Einblicke in den aktuellen Stand des assistierten Suizids – inklusive Fallbeispiele, die Sie in der Beratung Ihrer Mandanten nutzen können. Besonders angesichts der rechtlichen Unsicherheiten im stationären Bereich und der fehlenden Gesetzesinitiativen kann fundiertes Wissen hier für Ihre Mandanten und Ihren Erfolg als Anwalt entscheidend sein.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich praxisrelevante Kenntnisse anzueignen und Ihre juristische Beratungskompetenz zu stärken.

Gerne können Sie Ihre Anmeldung über das untenstehende Formular oder über das Büro des Medizinrechtsanwälte e.V. vornehmen.

Veranstaltungstelefon: 0451 / 305 036 87

 

 


Ankündigung Frühlingswebinar zum Zahnmedizinrecht mit Dr. Ernst Rohde am 25.04.2024 17:00 Uhr

Der Medizinrechtsanwälte e.V. lädt Sie herzlich zu unserem Frühlingswebinar zum Zahnmedizinrecht ein. Wir konnten Dr. Rohde als Experten im Zahnmedizinrecht für unser Frühlingswebinar gewinnen und freuen uns auf seine Ausführungen zu den neusten Entwicklungen, rechtlichen Herausforderungen und praxisrelevanten Themenfelder des Zahnmedizinrechts. Als ausgewiesener Experte im Bereich des Zahnmedizinrechts steht Dr. Rohde im Rahmen der Online-Veranstaltungen für Ihre Fragen bereit.

Gerne können Sie Ihre Anmeldung über das untenstehende Formular oder über das Büro des Medizinrechtsanwälte e.V. vornehmen.

Veranstaltungstelefon: 0451 / 305 036 87


 

Mit dem 07.12.2023 startete unsere neue Online-Veranstaltungsreihe, das Advents- und Frühlingswebinar. Jeweils drei Stunden lang referiert ein Dozent zu medizinrechtlichen Themen.

Den Auftakt machte der Kollege RA Jörg Heynemann, Vorstandsmitglied und Fachanwalt für Medizinrecht mit einem Beitrag zum Medizinprodukterecht, mit dem Adventswebinar am 07.12.2023, 17 Uhr

Medizinprodukte und die geplante Produkthaftungsrechtlinie der EU-Kommission. Eine längst überfällige Reform!

Die EU-Kommission hat mit Datum vom 28.09.2022 einen Entwurf für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments des Rates über die Haftung für fehlerhafte Produkte veröffentlicht. Diese Reform war nicht nur im Hinblick auf die technische Entwicklung (KI und Software als Produkt) längst überfällig. Auch die Haftungsnormen sollen europaweit vereinheitlicht werden und vor allem zugunsten geschädigter Verbraucher verbessert werden. Dieser Entwurf sieht insbesondere auch zugunsten von durch Medizinprodukte geschädigte Verbraucher zahlreiche Beweis- und Haftungserleichterungen vor und schafft den „gläsernen Produkthersteller“. Legt der Hersteller eines Medizinproduktes nicht alles offen, haftet er. Sind Produkte technisch kompliziert, z.B. medizinische KI-Anwendungen, wird vermutet, dass das Produkt im Schadensfall den Gesundheitsschaden verursacht hat. Weitere Erleichterungen zugunsten geschädigter Verbraucher sind im Entwurf geregelt. Gegen diese Reform der EU-Kommission läuft die Medizinprodukteindustrie und die Versicherungswirtschaft Sturm. Es gilt diese Reform zu verteidigen: Diese sorgt nicht nur für eine vehemente Verbesserung der Verbraucherrechte. Was Medizinprodukte angeht, entlastet sie auch die Ärzte, weil aufgrund der Haftungserleichterungen bei der Anwendung von Medizinprodukten primär die Produkthaftung im Vordergrund steht. Die geplante Reform soll im Einzelnen vorgestellt und aus Sicht der Medizinrechtsanwälte e.V. bewertet werden.