Veranstaltungsreihe der Frühlings- und Adventswebinare
Ankündigung zum Frühlingswebinar am 16.04.2026 um 17 Uhr (inkl. Nachweis über 3h gem. § 15 FAO)
Richter in Weiß
Kanonisierte Narrative und Pseudo-Evidenz im ärztlichen Gutachtenprozess
Wie unpräzise Fragestellungen, oberflächliche Antworten und fehlerhafte Befundlagen Entscheidungen verzerren – eine ärztliche und juristische Perspektive
Frühlingswebinar 2026 mit Prof. Dr. Michael Schnabel, Rechtsanwälte Detlev Stoffels (Fachanwalt für Strafrecht) und Jörg Heynemann (Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht)
16.04.2026, 17:00–20:00 Uhr (Europe/Amsterdam)
In diesem Frühlingswebinar widmen wir uns einem Themenfeld, das für Strafverfahren wie auch für Arzthaftungsprozesse von erheblicher praktischer Bedeutung ist.
Gutachten von gerichtlich bestellten ärztlichen Sachverständigen kommt häufig eine prozessentscheidende Rolle zu. Gerade weil den Richterinnen und Richtern die medizinische Fachkompetenz fehlt, gehen die Gerichte den Sachverständigen häufig auf den Leim: Unpräzise Fragen, werden unpräzise beantwortet, wesentliche Umstände werden von den Sachverständigen verschwiegen und so wird vielfach die kollegenschützende Grundhaltung der Sachverständigen zum Maßstab der Gerichtsentscheidungen.
Wie entstehen verzerrte Entscheidungsgrundlagen im Gutachtenprozess?
Und wie lassen sich solche Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und juristisch einordnen?
Prof. Dr. Michael Schnabel und Rechtsanwalt Detlev Stoffels, Fachanwalt für Strafrecht sowie Jörg Heynemann, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht, haben es sich als „forensic experts“ zur Aufgabe gemacht, entsprechende Fehlentwicklungen bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens oder eines Arzthaftungsprozesses zu unterbinden.
Der Vortrag wird Beispiele entsprechender Fehlentwicklungen aufzeigen. Besonders interessant ist dabei auch die fachmedizinische Sicht von Prof. Dr. Schnabel, der solche Gutachten entlarvt und dabei immer wieder auf die Ignoranz der Gerichte stößt, die ihren Sachverständigen nicht verprellen wollen. Aus strafrechtlicher und zivilrechtlicher Sicht werden dies Detlev Stoffels und Jörg Heynemann einordnen.
Ein Format, das medizinische und juristische Analyse verbindet – präzise, kritisch und mit unmittelbarem Nutzen für die anwaltliche Praxis.
Ihr Teilnahmebeitrag:
99,- EUR für Mitglieder
129,- EUR für Nichtmitglieder
Gerne können Sie Ihre Anmeldung über das untenstehende Formular oder über das Büro des Medizinrechtsanwälte e.V. vornehmen.
Veranstaltungstelefon: 0451 / 305 03 687
Ankündigung zum Adventswebinar (inkl. Nachweis über 3h gem. § 15 FAO)
Sepsis & Haftung: Wenn jede Stunde zählt – Medizin trifft Medizinrecht
am 11.12.2025, 17:00 – 20:00 Uhr
Adventswebinar 2025 mit Adelheid D. Kieper
11.12.2025, 17:00–20:00 Uhr (Europe/Amsterdam)
Sepsis verstehen – Diagnostische Fehler erkennen.
Vom ersten Patientenkontakt bis zur Befunderhebung.
In diesem Adventswebinar widmen wir uns einer Fragestellung, die in der Praxis häufig unterschätzt wird – zugleich aber in Arzthaftungsverfahren regelmäßig streitentscheidend ist.
Ab wann muss ein Arzt eine Sepsis überhaupt in Betracht ziehen?
Und wann entsteht daraus die Pflicht zur Befunderhebung?
Sepsisfälle scheitern in der forensischen Bewertung selten an einem einzelnen Fehler.
Entscheidend sind die Versäumnisse in den ersten Minuten und Stunden:
Anamnese, differenzialdiagnostische Überlegung, Monitoring – und die Frage,
ob – und wann – gefährliche Verläufe hätten ausgeschlossen werden müssen.
Genau diese Schnittstellen beleuchtet das Webinar systematisch und praxisnah.
Ein Format, das fachlich präzise informiert – und zugleich die tägliche Mandatsarbeit spürbar erleichtert.
Ihr Teilnahmebeitrag:
129,- EUR für Nichtmitglieder
Gerne können Sie Ihre Anmeldung über das untenstehende Formular oder über das Büro des Medizinrechtsanwälte e.V. vornehmen.
Ankündigung zum Frühjahrs-Webinar „Vorweggenommene Beweisaufnahme nach § 485 ZPO“ am 09.04.2025, 17:00 – 20:00 Uhr
Der Medizinrechtsanwälte e.V. lädt Sie herzlich zu unserem Frühjahrs-Webinar „Vorweggenommene Beweisaufnahme nach § 485 ZPO“ ein – ein hochrelevantes Thema für die strategische Prozessführung in Arzthaftungs- und Personenschadenfällen. Dr. Martin Riemer, Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht, vermittelt Ihnen praxisnahe Einblicke in die taktische Nutzung der Beweisaufnahme vor der Klage.
Was bringt Ihnen das Webinar? Praxisnahe Strategien zur Beschleunigung von Verfahren, rechtliche Argumente zur Verjährungsunterbrechung und prägnante Einblicke in die taktische Nutzung der Bindungswirkung des Beweisergebnisses – inklusive Fallbeispiele, die Sie direkt in Ihrer Mandatsarbeit einsetzen können. Besonders angesichts der prozessualen Herausforderungen in Arzthaftungssachen kann fundiertes Wissen hier entscheidend sein.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich praxisrelevante Kenntnisse anzueignen und Ihre juristische Beratungskompetenz zu stärken.
Kosten: 99,- EUR für Mitglieder, 129,- EUR für Nichtmitglieder.
Gerne können Sie Ihre Anmeldung über das untenstehende Formular oder über das Büro des Medizinrechtsanwälte e.V. vornehmen.
Veranstaltungstelefon: 0451 / 305 036 87
Ankündigung zum Adventswebinar „Der Tod und das Recht“ am 05.12.2024, 17:00 – 20:00 Uhr
Der Medizinrechtsanwälte e.V. lädt Sie herzlich zu unserem Adventswebinar „Der Tod und das Recht“ ein – ein Thema, das nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftlich hochbrisant ist. Prof. Dr. Birgit Schröder, ausgewiesene Expertin im Medizinrecht, wird Sie auf den neuesten Stand bringen und wertvolle Impulse für Ihre tägliche Praxis geben.
Was bringt Ihnen das Webinar? Antworten auf komplexe Fragen am Lebensende, rechtliche Argumente zur Patientenautonomie und prägnante Einblicke in den aktuellen Stand des assistierten Suizids – inklusive Fallbeispiele, die Sie in der Beratung Ihrer Mandanten nutzen können. Besonders angesichts der rechtlichen Unsicherheiten im stationären Bereich und der fehlenden Gesetzesinitiativen kann fundiertes Wissen hier für Ihre Mandanten und Ihren Erfolg als Anwalt entscheidend sein.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich praxisrelevante Kenntnisse anzueignen und Ihre juristische Beratungskompetenz zu stärken.
Gerne können Sie Ihre Anmeldung über das untenstehende Formular oder über das Büro des Medizinrechtsanwälte e.V. vornehmen.
Veranstaltungstelefon: 0451 / 305 036 87
Ankündigung Frühlingswebinar zum Zahnmedizinrecht mit Dr. Ernst Rohde am 25.04.2024 17:00 Uhr
Der Medizinrechtsanwälte e.V. lädt Sie herzlich zu unserem Frühlingswebinar zum Zahnmedizinrecht ein. Wir konnten Dr. Rohde als Experten im Zahnmedizinrecht für unser Frühlingswebinar gewinnen und freuen uns auf seine Ausführungen zu den neusten Entwicklungen, rechtlichen Herausforderungen und praxisrelevanten Themenfelder des Zahnmedizinrechts. Als ausgewiesener Experte im Bereich des Zahnmedizinrechts steht Dr. Rohde im Rahmen der Online-Veranstaltungen für Ihre Fragen bereit.
Gerne können Sie Ihre Anmeldung über das untenstehende Formular oder über das Büro des Medizinrechtsanwälte e.V. vornehmen.
Veranstaltungstelefon: 0451 / 305 036 87
Mit dem 07.12.2023 startete unsere neue Online-Veranstaltungsreihe, das Advents- und Frühlingswebinar. Jeweils drei Stunden lang referiert ein Dozent zu medizinrechtlichen Themen.
Den Auftakt machte der Kollege RA Jörg Heynemann, Vorstandsmitglied und Fachanwalt für Medizinrecht mit einem Beitrag zum Medizinprodukterecht, mit dem Adventswebinar am 07.12.2023, 17 Uhr
Medizinprodukte und die geplante Produkthaftungsrechtlinie der EU-Kommission. Eine längst überfällige Reform!
Die EU-Kommission hat mit Datum vom 28.09.2022 einen Entwurf für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments des Rates über die Haftung für fehlerhafte Produkte veröffentlicht. Diese Reform war nicht nur im Hinblick auf die technische Entwicklung (KI und Software als Produkt) längst überfällig. Auch die Haftungsnormen sollen europaweit vereinheitlicht werden und vor allem zugunsten geschädigter Verbraucher verbessert werden. Dieser Entwurf sieht insbesondere auch zugunsten von durch Medizinprodukte geschädigte Verbraucher zahlreiche Beweis- und Haftungserleichterungen vor und schafft den „gläsernen Produkthersteller“. Legt der Hersteller eines Medizinproduktes nicht alles offen, haftet er. Sind Produkte technisch kompliziert, z.B. medizinische KI-Anwendungen, wird vermutet, dass das Produkt im Schadensfall den Gesundheitsschaden verursacht hat. Weitere Erleichterungen zugunsten geschädigter Verbraucher sind im Entwurf geregelt. Gegen diese Reform der EU-Kommission läuft die Medizinprodukteindustrie und die Versicherungswirtschaft Sturm. Es gilt diese Reform zu verteidigen: Diese sorgt nicht nur für eine vehemente Verbesserung der Verbraucherrechte. Was Medizinprodukte angeht, entlastet sie auch die Ärzte, weil aufgrund der Haftungserleichterungen bei der Anwendung von Medizinprodukten primär die Produkthaftung im Vordergrund steht. Die geplante Reform soll im Einzelnen vorgestellt und aus Sicht der Medizinrechtsanwälte e.V. bewertet werden.