Veranstaltungsreihe der Frühlings- und Adventswebinare
Mit dem 07.12.2023 beginnen wir eine neue Online-Veranstaltungsreihe, das Advents- und Frühlingswebinar. Jeweils drei Stunden lang wird ein Dozent zu medizinrechtlichen Themen referieren.
Kosten: 99,- EUR für Nichtmitglieder, 69,- EUR für Mitglieder.
Den Auftakt macht mit dem Adventswebinar am 07.12.2023, 17 Uhr der Kollege RA Jörg Heynemann, Vorstandsmitglied und Fachanwalt für Medizinrecht mit einem Beitrag zum Medizinprodukterecht.
Medizinprodukte und die geplante Produkthaftungsrechtlinie der EU-Kommission. Eine längst überfällige Reform!
Die EU-Kommission hat mit Datum vom 28.09.2022 einen Entwurf für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments des Rates über die Haftung für fehlerhafte Produkte veröffentlicht. Diese Reform war nicht nur im Hinblick auf die technische Entwicklung (KI und Software als Produkt) längst überfällig. Auch die Haftungsnormen sollen europaweit vereinheitlicht werden und vor allem zugunsten geschädigter Verbraucher verbessert werden. Dieser Entwurf sieht insbesondere auch zugunsten von durch Medizinprodukte geschädigte Verbraucher zahlreiche Beweis- und Haftungserleichterungen vor und schafft den „gläsernen Produkthersteller“. Legt der Hersteller eines Medizinproduktes nicht alles offen, haftet er. Sind Produkte technisch kompliziert, z.B. medizinische KI-Anwendungen, wird vermutet, dass das Produkt im Schadensfall den Gesundheitsschaden verursacht hat. Weitere Erleichterungen zugunsten geschädigter Verbraucher sind im Entwurf geregelt. Gegen diese Reform der EU-Kommission läuft die Medizinprodukteindustrie und die Versicherungswirtschaft Sturm. Es gilt diese Reform zu verteidigen: Diese sorgt nicht nur für eine vehemente Verbesserung der Verbraucherrechte. Was Medizinprodukte angeht, entlastet sie auch die Ärzte, weil aufgrund der Haftungserleichterungen bei der Anwendung von Medizinprodukten primär die Produkthaftung im Vordergrund steht. Die geplante Reform soll im Einzelnen vorgestellt und aus Sicht der Medizinrechtsanwälte e.V. bewertet werden.
Gerne können Sie Ihre Anmeldung über das untenstehende Formular oder über das Büro des Medizinrechtsanwälte e.V. vornehmen.